Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht nur die Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung von bereits bestehenden Krankheiten. In bestimmten Zeitabständen werden auch Kosten für Früherkennungsuntersuchungen übernommen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungsinhalte sowie die vorgesehenen Zeitabstände und Altersbeschränkungen. Für eine optimale Darstellung der Tabelle mit dem mobilen Endgerät müssen Sie ggf. ins Querformat wechseln.
Früherkennungsuntersuchung | Leistungsinhalt | Altersgrenzen und Intervall |
Gesundheitsuntersuchung | Urintest, Blutentnahme mit Bestimmung des Blutzuckers und der Blutfette, ärztliche Untersuchung und Beratung | einmalig zwischen 18 und 35 |
Hautkrebsscreening | Untersuchung der Haut auf krebsverdächtige Läsionen und Beratung über das Ergebnis der Untersuchung | ab 35 alle 2 Jahre |
Hepatitis B- und C-Screening | Blutentnahme und Beratung | einmalig ab 35 |
Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms | Beratung | einmalig ab 50 |
Krebsfrüherkennung beim Mann | Untersuchung und Beratung | für Männer: ab 45 jährlich |
Bauchaortenaneurysma-Screening | Aufklärungsgespräch und Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader | für Männer: einmalig ab 65 |
Wenn keine medizinische Notwendigkeit für die Bestimmung weiterer Laborwerte bei den Gesundheitsuntersuchungen besteht, können Sie die Bestimmung der gewünschten Werte als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ohne Erstattungsanspruch bei den Krankenkassen mit uns vereinbaren. Wir erlauben uns, Ihnen die entsprechenden Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen.
Wir bieten umfassende präventionsmedizinische Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen an, die als Selbstzahlerleistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Die Kosten für Versicherte bei privaten Krankenversicherungen werden in der Regel problemlos übernommen. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich persönlich beraten.