Dr. med. Olaf Wehmeyer
Innere Medizin ‧ Kardiologie ‧ Hausärztliche Versorgung

Vorsorge und Früherkennung (Gesetzliche Krankenversicherung)

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht nur die Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung von bereits bestehenden Krankheiten. In bestimmten Zeitabständen werden auch Kosten für Früherkennungsuntersuchungen übernommen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Leistungsinhalte sowie die vorgesehenen Zeitabstände und Altersbeschränkungen. Für eine optimale Darstellung der Tabelle mit dem mobilen Endgerät müssen Sie ggf. ins Querformat wechseln.

Früherkennungsuntersuchung

Leistungsinhalt

Altersgrenzen und Intervall 

Gesundheitsuntersuchung

Urintest, Blutentnahme mit Bestimmung des Blutzuckers und der Blutfette, ärztliche Untersuchung und Beratung

einmalig zwischen 18 und 35
ab 35 alle 3 Jahre

Hautkrebsscreening

Untersuchung der Haut auf krebsverdächtige Läsionen und Beratung über das Ergebnis der Untersuchung

ab 35 alle 2 Jahre

Hepatitis B- und C-Screening

Blutentnahme und Beratung

einmalig ab 35

Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms

Beratung

einmalig ab 50

Krebsfrüherkennung beim Mann

Untersuchung und Beratung

für Männer: ab 45 jährlich

Bauchaortenaneurysma-Screening

Aufklärungsgespräch und Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader

für Männer: einmalig ab 65 

Wenn keine medizinische Notwendigkeit für die Bestimmung weiterer Laborwerte bei den Gesundheitsuntersuchungen besteht, können Sie die Bestimmung der gewünschten Werte als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ohne Erstattungsanspruch bei den Krankenkassen mit uns vereinbaren. Wir erlauben uns, Ihnen die entsprechenden Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen.



 
 
 
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